Markus Tanner
Seit 150 Jahren leistet der STV Wittenbach einen Mehrwert.
Der St.Galler Stadtrat will die Limiten für Stadtparlament und Stadtrat massiv erhöhen.
Im Rahmen der Aktualisierung des städtischen Finanzrechts will der St.Galler Stadtrat auch seine Finanzkompetenzen sowie diejenigen des Stadtparlaments neu ordnen. Er möchte eine Verdoppelung verschiedener Limiten erreichen. Die letzte Änderung erfolgte vor zwanzig Jahren. Nur das obligatorische Finanzreferendum soll auf gleicher Höhe bleiben.
Finanzrecht Für das fakultative Referendum sollen die Limiten für einmalige Ausgaben von 750'000 Franken auf 1,5 Millionen erhöht werden, für wiederkehrende Ausgaben von 75'000 auf 150'000 Franken. Bei anderen Städten lässt sich für die Grenze zum fakultativen Referendum kein Muster ablesen. Luzern liegt bei 750'000 Franken, das wesentlich kleinere Chur bei einer Million für einmalige Ausgaben. Die Anhebung der Limiten für das fakultative Referendum gilt auch für Mehrausgaben, welche mit Nachtragskredit-Begehren einzuholen sind.
Die Finanzkompetenz, welche es dem Stadtrat erlaubt, umgehend auf neue nicht voraussehbare Ausgaben zu reagieren, soll für einmalige Ausgaben erweitert werden von 150'000 auf 300'000 Franken, für mehrmalige von 15'000 auf 50'000 Franken. Der Gesamtbetrag pro
Jahr darf gemäss kantonalem Gemeindegesetz 2,5 Millionen beziehungsweise 500'000 Franken für wiederkehrende Ausgaben nicht übersteigen.
Angepasst werden zudem die Finanzbefugnisse bei Grundstückgeschäften. Neu soll der Stadtrat beim Kauf beziehungsweise beim Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens bis zwei Millionen Franken allein zuständig sein. Mit Zustimmung der Liegenschaften- und Baukommission erhöht sich diese Finanzbefugnis auf 10 Millionen. Bei Verkäufen liegt die Limite bei 1,5 und 5 Millionen. Darüber bedarf es der Zustimmung des Stadtparlaments sowie fakultativ der Bürgerschaft. Damit bleibt ein rasches Handeln möglich, welches der Immobilienmarkt provoziert.
Die Limite für die Erteilung von Darlehen und das Eingehen von Beteiligungen soll von bisher 750'000 Franken auf 1,5 Millionen angehoben werden. Darüber hinaus soll das Parlament von über 1,5 Millionen auf 5 Millionen abschliessend zuständig sein, bevor das fakultative Referendum greift. Damit sind die Limiten höher als in Chur (1 Million) und Luzern (750'000 Franken). Die Grenzen für das obligatorische Referendum (Volksabstimmung) sollen bei 15 Millionen (einmalig) beziehungsweise 150'000 Franken (wiederkehrend) belassen werden. Nach dem Stadtrat haben sich diese Grenzen in der Praxis bewährt und werden mit gleichen Beträgen auch beim Kanton St.Gallen und in der Stadt Luzern angewendet.
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