Michelle Kolb
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Wer seine Kinder in die Tagesbetreuung gibt muss künftig mehr bezahlen.
Der St.Galler Stadtrat will die Tarife für die Tagesbetreuung von Schulkindern über die Teuerung hinaus erhöhen, um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen, der heute ohne die Infrastrukturkosten bei nur rund 20 Prozent liegt.
Betreuungstarife Es ist gemäss St.Galler Stadtrat vorgesehen, die prozentuale Mehrbelastung beim Minimaltarif weniger hoch auszugestalten als beim Maximaltarif. Damit soll sichergestellt werden, dass finanziell schlecht gestellte Familien die Gebührenerhöhung weniger stark spüren als finanziell gut gestellte Familien, wie der Stadtrat in Beantwortung einer Interpellation der Stadtparlamentsfraktionen der Mitte/EVP, FDP und SVP darlegt.
Ein Vergleich der Gebührenhöhe mit anderen Gemeinden ist nur bedingt möglich, vor allem weil die Tarifeinstufung und die qualitativen Aspekte unterschiedlich sind. Insgesamt können die Elternbeiträge in St.Gallen vergleichsweise als tief bezeichnet werden. Konkret liegen sowohl die Maximal- als auch die Minimaltarife rund einen Drittel unter dem Mittelwert der verglichenen Städte und Gemeinden. Da St.Gallen den tiefsten Schwellenwert für den Maximaltarif (95'000 Franken Jahreseinkommen) aufweist, soll eine Anhebung bei der vorgesehenen Gebührenanpassung geprüft werden. Die Vollkosten (das heisst inklusive Aufwendungen für die Infrastruktur) für die Tagesbetreuung liegt im Budget 2025 bei 21,3 Millionen, 2023 waren es 18,9 Millionen.
Wie der Stadtrat zu den Fragen der bürgerlichen Fraktionen auch darlegt, hat sich die Zahl der Schulkinder, die eine Betreuung in unterschiedlichem Ausmass in Anspruch nehmen, seit 2012 verdoppelt. Im aktuellen Schuljahr sind es 43 Prozent aller Schulkinder. Die grösste Nachfrage nach Tagesbetreuung wird im Schuleinzugsgebiet Spelterini mit 64 Prozent gemessen.
In Beantwortung einer weiteren Interpellation zur Tagesbetreuung der GLP teilt der Stadtrat die Ansicht nicht, dass es manchen Eltern Schwierigkeiten bereitet, für vier Wochen im Jahr eine Kinderbetreuung ausserhalb der Schule zu organisieren. Dabei verweist er auf den gesetzlichen Ferienanspruch der berufstätigen Eltern. In der Regel sei es den Eltern möglich, vier ihrer Ferienwochen in die Betriebsferien der Tagesbetreuung zu legen. Weil diese immer in denselben Ferienwochen stattfinden, steht es den betroffenen Eltern offen, frühzeitig Lösungen zu organisieren. Zudem bestünden alternative Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Es sind daher für den Stadtrat keine Massnahmen angezeigt, das städtische Betreuungsangebote auf alle Ferienwochen auszudehnen. Der wiederkehrende Mehraufwand würde eine halbe Million Franken betragen, was aktuell nicht zu verantworten sei.
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