Vica Mitrovic
über sein Jahr als St.Galler Stadtparlamentspräsident.
Ein Bericht des Kantons St.Gallen zeigt stabile Zahlen beim Schutz von Kindern und Erwachsenen.
Die Zahl der Schutzmassnahmen im Kanton St.Gallen bleibt stabil. Während die Kindesschutzmassnahmen steigen, vor allem durch unbegleitete Minderjährige, zeigen sich bei Erwachsenen mehr flexible Beistandschaften.
Sicherheit Der Kenndatenbericht des Kantons St.Gallen und der neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dokumentiert die Entwicklung der Schutzmassnahmen für das Jahr 2023. Für 5’250 volljährige Personen bestanden insgesamt 5’274 Erwachsenenschutzmassnahmen, ein Anstieg von 1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auffällig ist der Rückgang umfassender Beistandschaften, bei denen die Handlungsfähigkeit vollständig entzogen wird, zugunsten massgeschneiderter Beistandschaften. Diese massgeschneiderten Beistandschaften – darunter Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften – erlauben eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen. «Die Fachpersonen der KESB beurteilen die Lebenssituationen sorgfältig und errichten passgenaue Schutzmassnahmen», hebt der Bericht hervor.
Im Bereich des Kinderschutzes zeigt der Bericht eine deutliche Zunahme. Für 3’003 Kinder und Jugendliche wurden 3’927 Schutzmassnahmen angeordnet, was einer Steigerung von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die gestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender. Für diese jungen Menschen müssen gesetzliche Vertretungen geregelt werden, da ihre Eltern abwesend oder verhindert sind. Auch bei stationären Unterbringungen gab es Veränderungen: Während die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Heimen von 210 auf 233 anstieg, blieb die Zahl der Pflegefamilienunterbringungen mit 319 stabil. Die höheren Kosten von rund 3 Millionen Franken für Unterbringungen und sozialpädagogische Familienbegleitungen resultieren aus längeren Aufenthaltsdauern und einer insgesamt höheren Anzahl von Betreuungsfällen.
Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen mit 30 Schutzmassnahmen pro 1’000 Minderjährigen und 12 pro 1’000 Erwachsenen im Mittelfeld. Während die Kindesschutzmassnahmen schweizweit durchschnittlich sind, fällt die Zahl der Erwachsenenschutzmassnahmen leicht darunter. Der Bericht zeigt: Der Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton St.Gallen entwickelt sich stabil und passt sich gezielt an die Bedürfnisse der Betroffenen an.
bs
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