José Amrein
verhilft Menschen, die stottern, zu einem flüssigen Sprechen.
Nachtparkieren wird ab dem 1. November 2024 gebührenpflichtig
Parkieren Bisher war das nächtliche Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kostenlos. Ab dem 1. November wird in der Stadt St.Gallen das regelmässige Nachtparkieren in der EBZ gebührenpflichtig. Wer sein Fahrzeug mehr als einmal wöchentlich zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ abstellt, muss für 30 Franken eine Monatsbewilligung erwerben. Wer bereits eine Bewilligung für die EBZ besitzt, bezahlt für die Nachtbewilligung zehn Franken pro Monat zusätzlich. Bei Anwohnenden mit bestehender EBZ-Bewilligung wird die «Nachtparkierung» automatisch aufgeschaltet, da sie diese sowieso benötigen werden. Die Betroffenen werden vorgängig angeschrieben und über diese automatische Aufschaltung informiert. Sie können diese auch abbestellen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr als einmal pro Woche – inklusive Wochenende – zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ parkieren. Ausserdem werden die Parkgebühren in der Weissen Zone angepasst. Der Tagestarif im Zentrum wird um 50 Rappen pro Stunde erhöht und beträgt neu 2.50 Franken pro Stunde, der Nachttarif bleibt bei 1.50 Franken pro Stunde. Ausserhalb des Zentrums wird ein Nacht- sowie Sonntagstarif von einem Franken pro Stunde eingeführt, der Tagestarif bleibt bei 1.50 Franken pro Stunde.
pd
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