Markus Tanner
Seit 150 Jahren leistet der STV Wittenbach einen Mehrwert.
Das Bau- und Umweltdepartement stellt fest, dass die farbliche Gestaltung Strassenoberfläche (FGSO) keine Veränderungen für den Migros-Markt bei den Zu- und Wegfahrten sowie beim Güterumschlag zur Folge hätte. tb
Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen hat die Einsprache der Migros Ostschweiz gegen die Aufwertung der Halden- und Lerchenstrasse zur Velostrasse abgewiesen. Die Migros zieht den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter.
Velostrasse «Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Chance zu einer vertieften gesamtheitlichen Betrachtung der Situation mit den Verantwortlichen der Stadt Gossau und des Kantons St.Gallen zu nutzen und unsere Perspektive im Detail teilen und diskutieren zu können», zitiert die Migros Ostschweiz Oscar Langenegger, Leiter Direktion Immobilien bei der Migros Ostschweiz. Die Intervention richte sich nicht gegen die Förderung des Langsamverkehrs. Vielmehr sei es das Ziel, eine grössere Gefährdung zu verhindern. Die Migros Ostschweiz hat ihre Einsprache mit dem Verweis auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko begründet. Sie befürchte Missverständnisse unter den Verkehrsteilnehmenden und damit ein höheres Unfallrisiko an der Kreuzung unmittelbar vor der Migros-Filiale.
«Über die besagte Haldenstrasse erfolgen sowohl die Anlieferung der Waren als auch die Zu- und Wegfahrt der Kundinnen und Kunden der Migros-Filiale. Diese Gegebenheiten müssen bei der Planung der Velostrasse berücksichtigt werden – im Interesse der Kundinnen und Kunden der Migros-Filiale, aber auch des Betriebsstandortes», schreibt die Migros Ostschweiz. Würde die Velostrasse umgesetzt, hätten Velofahrende durchgehend Vortritt und die Rechtsvortritte würden aufgehoben. Aufgrund der Kein-Vortritt-Signalisation bei den verschiedenen Parkplatzausfahrten des Migros-Areals haben die Velofahrenden auf der Haldenstrasse in diesem Abschnitt bereits heute Vortritt. Doch eine Velostrasse sieht eine andere Markierung und Signalisation vor. Diese wurde durch die Verkehrstechnik der Kantonspolizei verfügt, wogegen die Migros Einsprache erhob. Der Stadtrat hatte 2022 beschlossen, dass die Halden- und Lerchenstrasse im Sinne des Gesamtverkehrskonzepts zur ersten Velostrasse von Gossau aufgewertet werden soll.
tb
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