Markus Tanner
Seit 150 Jahren leistet der STV Wittenbach einen Mehrwert.
Der HEV Region Gossau ist mit dem Entwurf des Rahmennutzungsplans für die Stadt Gossau nicht einverstanden. Der Hauseigentümerverband kündigt an, sich mit demokratischen und rechtlichen Mitteln zu wehren, wenn der Rahmennutzungsplan zu stark in die Rechte der Grundeigentümer eingreife.
Ortsplanung «Der HEV Region Gossau wird genau prüfen, was die Stadt Gossau aufgrund der Rückmeldungen am Entwurf des neuen Rahmennutzungsplan nun anpassen oder streichen wird. Der HEV Region Gossau behält sich ausdrücklich vor, zum Wohle seiner Mitglieder allenfalls auch demokratische oder rechtliche Mittel zur Verhinderung eines neuen Rahmennutzungsplanes zu ergreifen, der zu stark in die Rechte der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen eingreift», schreibt der HEV unmissverständlich. Der Rahmennutzungsplan umfasst den Zonenplan und das Baureglement. Der Zonenplan legt fest, wo was gebaut werden kann. Das Baureglement definiert, wie gebaut werden kann. Bis Ende Oktober fand das öffentliche Mitwirkungsverfahren der Stadt statt. Der Vorstand des HEV habe eine umfassende Stellungnahme im Mitwirkungsverfahren eingereicht. Er erwarte eine moderne und liberale Rahmennutzungsordnung sowie keine unnötigen Einschränkungen des Grundeigentums. Auch setze sich der HEV dafür ein, dass Baubewilligungsverfahren vereinfacht würden und beförderlich durchgeführt werden könnten. «Diese Vorgaben werden mit dem Entwurf des neuen Rahmennutzungsplanes für die Stadt Gossau verfehlt», hält der Verband fest. Insbesondere drei Punkte stören den Vorstand des HEV Region Gossau.
Der Entwurf des Baureglements werde zu einer grösseren Bürokratie sowie längeren Baubewilligungsverfahren führen. «Der HEV Region Gossau stört sich hierbei insbesondere am Erfordernis eines Mobilitätskonzepts ab 30 Abstellplätzen, an den Verweisen im Baureglement auf umfangreiche Merkblätter, die von der Stadtverwaltung erstellt werden, sowie an den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und unklaren Normen im Baureglement», schreibt der Verband. Damit seien Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Faktisch werde durch die vorgesehene Einführung von Gebieten mit Einordnungsgeboten der Anwendungsbereich der Schutzobjekte noch weiter ausgedehnt, obwohl bereits eine weitgehende Schutzverordnung sowie Kernzonen bestünden. «Ganze Züge von Einfamilienhäusern (!) entlang von Quartierstrassen sollen unter das Einordnungsgebot fallen, was zur Folge hätte, dass die Bauverwaltung künftig den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen Vorgaben hinsichtlich Ausgestaltung und Anordnung der Häuser machen könnte», stellt der HEV-Vorstand fest, wie er in seiner Mitteilung schreibt.
Weiter bemängelt der HEV, die vorgesehene Kombination im Baureglement von einer Grünflächenziffer mit Vorgaben für Spiel- und Begegnungsflächen sowie einem grossen Grenzabstand verhinderten eine sachgerechte und eine haushälterische Nutzung von Baugrundstücken. Die im Baureglement vorgesehene Grünflächenziffer sei zudem zu hoch angesetzt.
tb
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