José Amrein
verhilft Menschen, die stottern, zu einem flüssigen Sprechen.
Der Situationsplan der Aussenanlagen ist Teil der aufgelegten Planunterlagen. z.V.g.
Die Sportanlage Buechenwald wird nach Osten erweitert. Dazu sind rund 13'500 Quadratmeter Land einzuzonen, ein Bach zu öffnen und Erschliessungswege zu erstellen. Die verschiedenen Planunterlagen liegen bis 3. September auf.
Auflage Im Frühjahr 2022 hat die Gossauer Stimmbürgerschaft dem ersten Modul der Sportwelt im Gebiet Buechenwald deutlich zugestimmt. Seit Anfang dieses Jahres wird am westlichen Teil der Anlagen gebaut. Im östlichen Teil ist unter anderem ein Rasenspielfeld mit der halben Grösse eines Fussballplatzes geplant, das auch dem Freibad und dem öffentlichen Spielplatz dient. Ebenfalls wird zentral eine WC-Anlage erstellt. Dazu müssen rund 13'500 Quadratmeter in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden. Rund die Hälfte dieser Fläche wird bereits heute als Fussballplatz genutzt.
Die geplante Erweiterung des Sportareals tangiert den Buechbach. Dieser fliesst aus dem Buechenwald zuerst offen und danach eingedolt zum Oberdorfbach. Im Bereich der Sportanlagen wird der Bach nun ebenfalls geöffnet und dabei an die Ostgrenze des Areals verlegt. Mit der Bachöffnung wird auch der Hochwasserschutz verbessert. Der Gewässerraum wird mit einem Sondernutzungsplan festgelegt. Schliesslich sind für die interne Erschliessung und die Anbindung der Anlagen an die Umgebung zwei neue Gemeindewege geplant. Die Moosstrasse wird verlängert bis zum Zentrum des östlichen Teils und von dort zum Oberdorfbachweg geführt. Der neue Moosweg führt von Westen zum Zentrum des östlichen Teils und weiter zum Buechenwald.
Für den Teilzonenplan Rüdlenwis, das Wasserbauprojekt Buechbach und das Strassenprojekt wurde im vergangenen Sommer das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Verschiedene Anliegen daraus sind in die Überarbeitung der Pläne eingeflossen. Diese liegen nun zusammen mit dem Baugesuch für die zweite Etappe der Aussenanlagen vom 5. August bis 3. September öffentlich auf.
Danach werden allfällige Einsprachen entschieden, die Entscheide jedoch vorerst zurückgehalten. Zuerst muss das Stadtparlament den Teilzonenplan erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellen. Danach wird die kantonale Genehmigung eingeholt. Erst wenn diese vorliegt, wird das Rechtsmittelverfahren fortgesetzt.
pd
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